Erst nach dem Informationsgespräch, in dem ich Ihre individuellen Bedürfnisse kennengelernt habe, kann ich hierüber eine Aussage machen bzw. einen Kostenvoranschlag erstellen.
Rückerstattung der Kosten durch die Krankenkasse
Die Beteiligung der Krankenkassen an den Kosten für die Ernährungs -beratung/ Ernährungstherapie ist sehr unterschiedlich. Ich empfehle in jedem Fall vorab mit Ihrer Krankenkasse abzuklären, ob und wieviel der Kosten erstattet werden können. Meinen Kostenvoranschlag können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse (vor der Ernährungsberatung) einreichen. Sollte bei Ihnen eine Ernährungs-therapie erforderlich sein, muss Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen, die sie dann vor der Behandlung bei der Krankenkasse einreichen müssen.