Ernährungsberatung (EB)
Die Ernährungsberatung richtet sich an den gesunden Menschen und dient der Prophylaxe ernährungsbedingter Erkrankungen.
Es geht darum die Gesundheit zu erhalten und ernährungsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Eine ausgewogene Ernährung fördert ihr Wohlbefinden und ihre Gesundheit. Bei einer Ernährungsberatung erhalten sie individuell auf sie zugeschnittene Informationen und Unterstützung. Die Inhalte der Beratung richten sich nach ihren Anliegen. Zum Beispiel: Wollen sie zu - oder abnehmen; haben sie auffällige Blutwerte und wollen damit verbundene Erkrankungen vorbeugen; wollen sie sich über die optimale Ernährung ihres Säuglings oder Kleinkindes beraten lassen;….
Ernährungsberatung ist zudem empfehlenswert bei:
Übergewicht (bis BMI30)
Untergewicht
wenn sie ihre Ernährung optimieren möchten
während der Schwangerschaft und Stillzeit
nach schweren Erkrankungen
Lebensmittelunverträglichkeiten
Diese Leistung wird nach §20 SGBV von vielen Krankenkassen bezuschusst.
Ernährungstherapie (ET)
Die Ernährungstherapie greift, wenn bereits Erkrankungen vorliegen. Sie ist neben der ärztlichen Betreuung eine Unterstützung bei der Behandlung ernährungsbedingter Erkrankungen. Bei einer Ernährungstherapie wird durch bestimmte Ernährungsformen positiven Einfluss auf die Erkrankung genommen. Die Verbesserung ihres Gesundheitszustandes, Linderung ihrer Beschwerden, Prävention von Folgeerkrankungen sind Ziele dieser Beratungsform. Bei folgenden Erkrankungen ist eine Ernährungstherapie empfehlenswert:
Übergewicht/Adipositas (ab BMI30)
Essstörungen
Erkrankung der Verdauungsorgane (z.B. Magen-, Darm-, Leberprobleme)
Mangel - und Fehlernährung mit Begleiterscheinungen
Diabetes mellitus
Fettstoffwechselstörungen
Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Bluthochdruck)
Nierenerkrankungen
Gicht
Osteoporose
Lebensmittelunverträglichkeiten/-allergien
Hauterkrankungen (z.B. Neurodermitis)
Tumorerkrankungen
Diese Leistungen werden von vielen Krankenkassen bezuschusst. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Arzt eine entsprechende Notwendigkeitsbescheinigung ausstellt. Diese muss dann vor der Ernährungstherapie bei der Krankenkasse eingereicht werden.